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KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Bist du vorbereitet?

Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Sonst drohen Bußgelder und Abmahnungen. In 30 Minuten erfährst du, was betroffen ist und wie du es richtig machst.

Tobias WeigandFachanwalt · Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO
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  • 30 Minuten
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Das erwartet dich – Punkt für Punkt.

Wir sortieren die Kennzeichnungspflicht der Reihe nach: anhand praktischer Fälle, die dir tatsächlich begegnen, mit klaren Antworten.

  1. Ab wann bist du in der Pflicht?

    Die Fristen der EU-KI-Verordnung (Artikel 50) und was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt.

  2. Welche Inhalte sind betroffen?

    Deepfakes, Chatbots, KI-generierte Bilder – und wie sieht es mit KI-Texten aus?

  3. Wie sieht eine wirksame Kennzeichnung aus?

    Warum ein Hinweis in den AGB nicht genügt und was stattdessen funktioniert.

  4. April-Scherze und Satire

    Ist das überhaupt noch möglich? Die Ausnahmen und Grauzonen.

  5. Müssen bestehende Inhalte nachgekennzeichnet werden?

    Was mit bereits veröffentlichten KI-Inhalten passiert.

  6. Was bei Verstößen wirklich droht

    Warum das Abmahnrisiko oft näher liegt als das Bußgeld.

Ein KI-Bild im Newsletter. Ein Chatbot auf der Website. Ein KI-Text im Blog. Was davon muss gekennzeichnet werden?

Ab dem 2. August 2026 kann jedes davon kennzeichnungspflichtig sein – oder eben nicht. Die Regeln sind da, aber die Unsicherheit ist riesig. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.

Expertise direkt aus der Praxis

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  • Tobias Weigand, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

    Tobias Weigand

    Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · KI-Recht

    Tobias berät Unternehmen zu Marken- und Urheberrecht, KI-generierten Inhalten, Softwarelizenzierung und Datenschutz. Sein Fokus: maßgeschneiderte Strategien, die Innovationskraft sichern und Risiken minimieren – von der Absicherung der Schutzrechte bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

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  • 44 Min.
  • Klare Antworten zu Bildern, Chatbots und KI-Texten
  • Praxisfälle statt Paragrafen-Theorie
  • Mit Fachanwalt Tobias Weigand