KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Bist du vorbereitet?
Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Sonst drohen Bußgelder und Abmahnungen. In 30 Minuten erfährst du, was betroffen ist und wie du es richtig machst.
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Das erwartet dich – Punkt für Punkt.
Wir sortieren die Kennzeichnungspflicht der Reihe nach: anhand praktischer Fälle, die dir tatsächlich begegnen, mit klaren Antworten.
Ab wann bist du in der Pflicht?
Die Fristen der EU-KI-Verordnung (Artikel 50) und was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt.
Welche Inhalte sind betroffen?
Deepfakes, Chatbots, KI-generierte Bilder – und wie sieht es mit KI-Texten aus?
Wie sieht eine wirksame Kennzeichnung aus?
Warum ein Hinweis in den AGB nicht genügt und was stattdessen funktioniert.
April-Scherze und Satire
Ist das überhaupt noch möglich? Die Ausnahmen und Grauzonen.
Müssen bestehende Inhalte nachgekennzeichnet werden?
Was mit bereits veröffentlichten KI-Inhalten passiert.
Was bei Verstößen wirklich droht
Warum das Abmahnrisiko oft näher liegt als das Bußgeld.
Ein KI-Bild im Newsletter. Ein Chatbot auf der Website. Ein KI-Text im Blog. Was davon muss gekennzeichnet werden?
Ab dem 2. August 2026 kann jedes davon kennzeichnungspflichtig sein – oder eben nicht. Die Regeln sind da, aber die Unsicherheit ist riesig. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
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Tobias Weigand
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · KI-Recht
Tobias berät Unternehmen zu Marken- und Urheberrecht, KI-generierten Inhalten, Softwarelizenzierung und Datenschutz. Sein Fokus: maßgeschneiderte Strategien, die Innovationskraft sichern und Risiken minimieren – von der Absicherung der Schutzrechte bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
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